Abstimmung zum "Neuen Luzerner Theater" (8. Januar 2025)
Als vor zwei Jahren der Sieger des Architekturwettbewerbs zum "Neuen Luzerner Theater" bekannt wurde, sorgte dies in der Stadt für einen Aufschrei. Für viele LuzernerInnen war es unverständlich, wie ein so offensichtlich ungeeignetes Projekt den Wettbewerb gewinnen konnte.
Umso grösser ist das Erstaunen zwei Jahre später: Die überarbeitete Variante des Bauprojekts, welche im Februar zur Abstimmung kommt, entpuppt sich als Schein-Überarbeitung, die keine nennenswerten Verbesserungen hinsichtlich der gravierendsten Kritikpunkte beinhaltet. Anstatt die Kritik zu berücksichtigen, wird eine solche Berücksichtigung lediglich behauptet, während in Wirklichkeit ein in seinen Dimensionen grossmehrheitlich unverändertes Projekt zur Abstimmung gebracht wird.
Damit Sie sich selbst ein Bild davon machen können, dass das "überarbeitete" Projekt einen genauso wuchtigen und unpassenden Eingriff ins Stadtbild darstellt wie das ursprüngliche Projekt, haben wir nachfolgend zwei Gegenüberstellungen für Sie angefertigt. Es handelt sich dabei um originales Bildmaterial der Projektautoren, welches wir lediglich nebeneinander gestellt haben.
Wie unschwer zu erkennen ist, beansprucht auch das "überarbeitete" Projekt den überwiegenden Grossteil der Freifläche, die sich gegenwärtig zwischen Jesuitenkirche und dem gegenwärtigen Theaterbau auftut.
Der Neubau zwängt sich richtiggehend zwischen die bestehenden Strukturen dieses sensiblen Teils unseres Stadtbildes und bedrängt dabei die historische Kirche aufs Ärgste.
Der Verein Stadtbild Luzern empfiehlt Ihnen daher, den Projektierungskredit bei der Volksabstimmung vom 9. Februar 2025 abzulehnen.
Für die Ablehnung sprechen neben dem Schutz des Stadtbildes auch die ungeheuren Kosten, welche der Neubau verursachen würde.
Erfolg vor Bundesgericht: Bundesplatz-Hochhäuser gestoppt (13. Juni 2023)
Wir sind sehr erfreut, dass das Bundesgericht das Urteil des Luzerner Kantonsgerichtes betreffend unserer Einsprache bestätigt hat, womit das gegenwärtige Hochhaus-Projekt am Bundesplatz vom Tisch ist.
Insbesondere begrüssen wir, dass das Bundesgericht die Stadt Luzern in die Pflicht nimmt, die Vereinbarkeit von Bauprojekten mit dem Ortsbildschutz ernsthaft zu prüfen.
Das Bundesgericht sagt klar, dass eine solche Prüfung am Bundesplatz gar nicht stattgefunden hat, sondern von der Stadt lediglich behauptet wurde.
Somit ist höchstrichterlich bestätigt, was wir schon seit längerem kritisieren: Die Stadt Luzern bewilligt Bauprojekte, ohne ihre Verträglichkeit mit dem Ortsbildschutz angemessen zu berücksichtigen. Dies muss sich nun endlich ändern!
Wir gehen daher davon aus, dass sich dieses Urteil auch auf laufende und zukünftige Bewilligungsverfahren in anderen Teilen der Stadt auswirkt und der Stadtbildschutz in Luzern damit nachhaltig gestärkt wird.
Neues Luzerner Theater (20. Dezember 2022)
Mit einem gewissen Erstaunen nehmen wir das Resultat des Architekturwettbewerbs für das Luzerner Theater zur Kenntnis. Wir bezweifeln, dass ein Projekt mit solchem Volumen und solcher Optik an diesem städtebaulich sehr sensiblen Ort auf die Zustimmung der Luzerner Bevölkerung wird zählen dürfen.
Wir werden die Behandlung des Projekts im Grossen Stadtrat abwarten, kündigen aber bereits an, dass wir jedes überladene und städtebaulich unpassende Projekt an diesem Standort bekämpfen werden.
Luzerner Nachhaltigkeitswoche - Referat (14. März 2022)
Vertreter des Vereins Stadtbild Luzern sprechen am Montag, 14. März 2022 zum Thema der nachhaltigen Stadtentwicklung an der Luzerner Nachhaltigkeitswoche.
Das Inputreferat mit anschliessender Diskussion findet um 19 Uhr im Hörsaal 12 der Universität Luzern statt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von VENALU, des Veranstalters der Nachhaltigkeitswoche.
Erfolg: Kantonsgericht heisst unsere Beschwerde gegen Bundesplatz-Hochhäuser gut (23. Juni 2021)
Mit grosser Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass das Luzerner Kantonsgericht unsere Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Gestaltungsplan betreffend die Bundesplatz-Hochhäuser gutgeheissen hat.
Das Gericht teilt die Auffassung, gemäss welcher der willkürlich gewährte "Bonuszuschlag" von 10% auf die Überbauungsziffer keine Rechtsgrundlage hat und somit unzulässig ist.
Ebenfalls wurde anerkannt, dass der Gestaltungsplan bzw. dessen Prüfung durch die Stadtbehörden ungenügend war und keine ernsthafte Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen stattgefunden hat. Die Tatsache, dass sich das Grundstück in einer Ortsbildschutzzone befindet, wurde vom Luzerner Stadtrat nicht angemessen gewürdigt.
Der Verein Stadtbid Luzern ist froh, dass das Gericht mit seinem Urteil deutlich gemacht hat, dass für die Hochhaus-Standorte in der Stadt Luzern noch immer gesetzliche Grenzen gelten. Nur weil das Stimmvolk in der BZO Revision 2013 die Grundlage für höhere Gebäude geschaffen hat, bedeutet dies nicht, dass bei der konkreten Planung dieser Gebäude keinerlei Regeln mehr zu befolgen sind. Die Interessen des Ortsbildschutzes müssen auch bzw. insbesondere bei Hochhäusern berücksichtigt werden.
Unser Verein wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass solche extremen Bauvorhaben einer juristischen Überprüfung zugeführt werden.
Hören Sie hierzu auch den Beitrag im Regionaljournal Zentralschweiz ab Minute 5.
NEIN zur BZO-Teilrevision (3. November 2020)
Der Verein Stadtbild Luzern empfiehlt den Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Teilrevision der BZO abzulehnen.
Die Gründe für unsere Ablehnung bleiben die selben, die wir bereits letztes Jahr bei unserer bis dato unerledigten Einsprache (Medienmitteilung) gegen die Teilrevision vorgebracht haben.
Pilatusplatz-Hochhaus: Anwohner mobilisieren (24. Oktober 2020)
Bei unserer heutigen Flyer-Aktien Rund um den Standort des geplanten Pilatusplatz-Hochhaus haben wir viel Zuspruch von den Anwohnern erfahren. Einige waren sich gar nicht bewusst, was da in ihrer unmittelbaren Nähe geplant ist.
Der Verein Stadtbild Luzern wird sich gemeinsam mit den Anwohnern zur Wehr setzen.
Gutachten: Bundesplatz-Hochhaus ist aus Sicht des Ortsbildschutzes abzulehnen (9. Dezember 2019)
Heute erreichte uns ein Gutachten des renommierten Architekturhistorikers und ehemaligen Luzerner Denkmalpflegers, Dr. André Meyer, zum geplanten Hochhaus am Bundesplatz.
Darin hält Dr. Meyer fest, dass das aktuell vorliegende Bauprojekt mit den Zielen des Ortsbildschutzes nicht vereinbar ist und daher abgelehnt werden muss.
Ein Neubau an dieser Stelle muss gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder auf die bestehenden Strukturen des Hirschmatt- und Himmelrichquartiers Rücksicht nehmen, was beim vorliegenden Projekt nicht der Fall ist.
Das ganze Gutachten können Sie hier herunterladen
Einsprache gegen BZO Teilrevision (17. Juli 2019)
Obwohl es vor Kurzem noch hiess unsere Stadtbildinitiative sei ungültig, weil die darin verlangten Änderungen gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit verstiessen, lancieren die Stadtbehörden nun ihrerseits eine so genannte "Teilrevision" der BZO, welche ganze zwanzig Änderungen, teilweise von massivem Ausmass, festschreiben soll.
Insbesondere die Gebäudeaufstockungen bei der Kantonalbank (Ortsbildschutzzone) und dem ewl-Areal (mehr als 40% Erhöhung) sowie die krassen Eingriffe ins bundesrechtlich geschützte Seeufer (Gebiet Seeburg) können vom Verein Stadtbild Luzern keinesfalls widerstandslos toleriert werden.
Dementsprechend hat der Verein gegen die Teilrevision als Ganzes sowie einzelne Punkte im Speziellen Einsprache erhoben.
Hochhauskonzept von "LuzernPlus" (Medienmitteilung) (30. Juli 2018)
Der Verein Stadtbild Luzern hält das "Hochhauskonzept" des Gemeindeverbands LuzernPlus für bundesrechtswidrig da die dort definierten Hochhausstandorte in krasser Weise gegen den Ortsbildschutz verstossen.
Für zusätzliche Irritation sorgt die Tatsache, dass die in diesem Konzept vorgesehenen Maximalhöhen nicht nur deutlich über jene der letzten BZO-Revision hinausgehen, sondern selbst über die ursprünglichen Ideen welche vor der BZO-Revision angedacht waren und dann auf öffentlichen Druck hin reduziert wurden.
Wir werden folglich allfällige Bauvorhaben an diesen Standorte mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
Die Mitgliederversammlung wählt einen neuen Vorstand (25. März 2018)
An unserer heutigen Mitgliederversammlung wurde intensiv über die Zukunft des Stadtbildes und des Vereins diskutiert. Wir freuen uns, dass die Mitglieder einstimmig einen neuen Vorstand, bestehend aus einem bisherigen und drei neuen Mitgliedern, gewählt haben. Der neue Vorstand wurde damit beauftragt, den Verein neu zu strukturieren und fit für die Zukunft zu machen. Die drei abgetretenen Vorstandsmitglieder wünschen ihren Nachfolgern viel Erfolg bei den wichtigen Aufgaben zum Schutz des Stadtbildes.
Zählen "Planbeständigkeit" und "Rechtssicherheit" jetzt doch nichts mehr? Kantonalbank-Aufstockung. (24. März 2017)
Auf Antrag des Stadtrates erklärte der Grosse Stadtrat im Fürhling 2015 die "Stadtbild-Initiative" für ungültig. Im Dezember segnete das Bundesgericht diese Ungültigkeitserklärung letztinstanzlich ab. Argumentiert wurde, dass es in unzulässiger Weise gegen die Gebote der "Planbeständigkeit" und der "Rechtssicherheit" verstossen würde, wenn man Teile der BZO so kurz nach der Revision (2012) wieder abändern würde. Änderungen seien erst wieder zu prüfen, wenn sich das Ende des 15 jährigen Planungshorizonts (2012 - 2027) nähere.
Aufgrund dieser Sachlage sind wir höchst überrascht, dass der Stadtrat gestern bekannt gab, eine Anpassung des Bau- und Zonenreglements für das Gebiet des Hauptsitzes der Luzerner Kantonalbank in die Wege leiten zu wollen. Die LUKB will ihr Hauptgebäude nämlich aufstocken, kann dies aber nicht, weil eine Aufstockung einerseits gegen den geltenden Zonenplan verstossen würde und weil das Gebäude andererseits in der Ortsbildschutzzone liegt. Doch Ersteres will die Regierung nun ändern und Letzteres scheint ihr egal zu sein.
Aus den Äusserungen der Regierung müssen wir schliessen, dass für sie die vor wenigen Monaten vom Bundesgericht für vorrangig erklärten Rechtsgüter der Planbeständigkeit und der Rechtssicherheit nur dann beachtenswert sind, wenn es darum geht, die mittels einer Volksinitiative demokratisch eingebrachten Anliegen der Bevölkerung abzuwürgen.
Klopft hingegen das Management der Kantonalbank an, so wird plötzlich ohne Umschweife möglich, was dem Volk eben noch verwehrt wurde.
Neues Hochhaus-Projekt am Bundesplatz (1. Dezember 2016)
Während der Verein Stadtbild nach wie vor gerichtlich gegen die Ungültigkeitserklärung der Stadtbild-Initiative vorgeht, haben die neuen Eigentümer des Bundesplatz-Grundstücks (Mobiliar Versicherung und HRS Investment AG) bereits ihr Hochhaus-Bauprojekt vorgestellt.
Eine vertiefte Analyse unsererseits zum Projekt steht noch aus, wir weisen aber bereits darauf hin, dass der Verein Stadtbild Luzern einem Hochhausstandort Bundesplatz äusserst skeptisch gegenüber steht. Dass eine ernsthaft quartier- und stadtbildverträgliche Überbauung der betroffenen Parzelle in Form eines Hochhauses möglich ist, halten wir für ausgeschlossen.
Auch das Bundesamt für Kultur hat in einer Stellungnahme zu Handen des Bundesgerichts (Einsprache gegen die Einzonung des Bundesplatz als Hochhausstandort) darauf hingewiesen, dass eine geplante Überhöhung der Gebäudehöhe einen abrupten Massstabsprung darstellt und aus Sicht des Ortsbildschutzes als Beeinträchtigung zu beurteilen ist.
In diesem Sinne sind zur konkreten Beurteilung des Projekts auch die Einreichung des Gestaltungsplans sowie Gutachten von ENHK und EDK abzuwarten.
Die grundsätzliche Haltung des Vereins lautet noch immer: Keine Hochhäuser in der Kernstadt. Diese Haltung begründet sich durch die zahlreichen Argumente, welche wir in den vergangenen Jahren präsentiert haben und die nach wie vor unwiderlegt sind.
Parlament erklärt Stadtbild-Initiative für ungültig (21. Mai 2015)
Der Grosse Stadtrat hat die Stadtbild-Initiative in seiner heutigen Sitzung für ungültig erklärt. Der Verein Stadtbild Luzern bedauert diesen Entscheid und ist überzeugt, dass sich die Hochhaus-Problematik nicht so einfach unter den Teppich kehren lässt, wie sich das die Behörden und Parteien offenbar wünschen.
Die BZO-Abstimmung im Jahr 2013 hat deutlich gezeigt, dass ca. die Hälfte der Luzernerinnen und Luzerner bezüglich des Stadtbildschutzes in Oppsoition zu sämtlichen Parteien stehen. Diese Menschen, die in dieser Frage keine politische Vertretung in Regierung und Parlament haben, werden die Marginalisierung Ihrer Anliegen mit Sicherheit nicht auf Dauer tolerieren.
Wir vom Verein Stadtbild Luzern werden die Interessen des Stadtbildschutzes und dieser Menschen weiterhin mit Nachdruck vertreten.
Stellungnahme zur beantragten Ungültigksitserklärung (Stadtbild-Initiative) (20. April 2015)
Zur vom Luzerner Stadtrat beantragten Ungültigkeitserklärung und dem Berner Gutachten veröffentlicht das Initiativkomitee heute diese Stellungnahme (zum Download anklicken).
In der Stellungnahme wird dargelegt, wieso die Initiative gültig ist und zur Abstimmung kommen muss.
Die vom Stadtrat und gewissen Medien kolportierte Vermutung, das Initiativkomitee hätte das Interesse an der Sache verloren, weisen wir als offenkundig tatsachenwidrig zurück.
Fakt ist, dass das "nicht abgeholte Einschreiben" von uns zeitnah per E-Mail beantwortet wurde, was übrigens auch so im "Bericht und Antrag" des Stadtrates auf Seite 25 vermerkt ist.
Fakt ist ausserdem, dass der Stadtrat mehr als ein halbes Jahr und mehrere Zehntausend Franken investiert hat, um ein Gutachten gegen unsere Initiative zu erlangen, um dann anschliessend eine Stellungnahme unsererseits zu verlangen, die innerhalb von weniger als einem Monat (die Frist wurde später "grosszügigerweise" um ein paar Wochen erstreckt) hätte ausgearbeitet werden müssen. Für eine seriöse Stellungnahme, wie sie seit heute vorliegt, haben wir schlicht und einfach etwas mehr Zeit benötig. Mit mangelndem Interesse hat das nichts zu tun.
Wie fordern alle Mitglieder des Grossen Stadtrats auf, unsere Stellungnahme zu prüfen und als Konsequenz im Rat für die Gültigkeit der Initiative zu stimmen.
Stadtrat will Stadtbild-Initiative für ungültig erklären lassen (13. Januar 2015)
Gemäss einer uns heute zugestellten Medienmitteilung, will der Stadtrat unsere Stadtbild-Initiative durch den Grossen Stadtrat für ungültig erklären lassen.
Der Stadtrat versucht damit, unser Volksbegehren auf juristischer statt auf politischer Ebene zu bekämpfen.
Da uns die Existenz des Gutachtens auf welches sich der Stadtrat zur Rechtfertigung seines Vorhabens stützt ebenfalls erst heute bekannt gegeben wurde, ist es uns noch nicht möglich, detailliert zu dessen Inhalt Stellung zu nehmen. Das Initiativkomitee und der Verein Stadtbild Luzern werden das Gutachten juristisch prüfen lassen und anschliessend das weitere Vorgehen beschliessen.
Baukommission will Pilatusplatz nicht verscherbeln (1. November 2014)
Im Gegensatz zum Stadtrat will die städtische Baukommission das Pilatusplatz-Areal nicht verkaufen sondern im Baurecht abgeben. Auch will die Baukommission erst im Parlament über die weitere Planung debattieren, nachdem unsere Stadtbild-Initiative zur Abstimmung gekommen sein wird.
Wir vom Verein Stadtbild Luzern begrüssen diese beiden Vorschläge, da sie demjenigen Vorgehen entsprechen, welches wir bereits im August empfohlen haben.
Baukommission will Pilatusplatz nicht verscherbeln (23. September 2014)
Im Gegensatz zum Stadtrat will die städtische Baukommission das Pilatusplatz-Areal nicht verkaufen sondern im Baurecht abgeben. Auch will die Baukommission erst im Parlament über die weitere Planung debattieren, nachdem unsere Stadtbild-Initiative zur Abstimmung gekommen sein wird.
Wir vom Verein Stadtbild Luzern begrüssen diese beiden Vorschläge, da sie demjenigen Vorgehen entsprechen, welches wir bereits im August empfohlen haben.
Stadtrat will Pilatusplatz-Areal verkaufen (18. August 2014)
Heute orientierte der Stadtrat die Öffentlichkeit darüber, dass er beim Parlament einen Projektierungskredit von 645'000 Franken beantragt, um auf dem städtischen Areal beim Pilatusplatz ein Hochhaus-Projekt ausarbeiten und anschliessend an einen privaten Investor verkaufen zu können.
Beim Verein Stadtbild Luzern stösst dieses Vorgehen auf wenig Begeisterung, vorwiegend aus zwei Gründen:
1. Im Juni haben wir die Stadtbild-Initiative eingereicht. Wird diese dereinst von den Luzernerinnen und Luzernern angenommen, würde eine voreilige Hochhaus-Planung hinfällig und der Projektierungskredit wäre verschwendetes Geld.
2. Der Verscherbelung des nur noch sehr raren städtischen Grundbesitzes stehen wir grundsätzlich äusserst skeptisch gegenüber. Durch ein solches unnötiges und unvernünftiges Vorgehen werden diese Grundstücke für immer der öffentlichen und demokratischen Einflussnahme und Kontrolle entzogen, was nicht im Sinne der Bevölkerung sein kann.
Wir fordern daher, dass mit der Hochhaus-Planung am Pilatusplatz gewartet wird, bis das Resultat der Stadtbild-Initiative bekannt ist. Wir fordern ausserdem einen Stopp der Verscherbelung von öffentlichem Eigentum und dereinst eine enge Einbindung von Experten des Denkmal- und Stadtbildschutzes bei der Entwicklung des Pilatusplatz-Areals.
Nachtrag:
Wie wir aus den Medien erfahren haben, hat Baudirektorin Manuela Jost verlauten lassen, dass ein Pilatusplatz-Hochhaus Ihrer Meinung nach auch bei einer Annahme der Stadtbild-Initiative noch möglich wäre. Wir widersprechen dieser Ansicht und verweisen auf den Initiativtext, der diesbezüglich keinen Interpretationsspielraum zulässt.
Unsere Stadtbild-Initiative ist eingereicht (27. Juni 2014)
Heute Vormittag haben Vertreter des Initiativkomitees und unseres Vereins 1'071 gültige Unterschriften für die Volksinitiative "Für ein intaktes Stadtbild" eingereicht. Die Initiative ist damit zustande gekommen und wir dem Volk hoffentlich möglichst bald zur Abstimmung vorgelegt.
Lesen Sie hierzu auch unsere Medienmitteilung.
Wir lancieren die Stadtbild-Initiative! (30. April 2014)
Kommendes Wochenende beginnt die Unterschriftensammlung für unsere Volksinitiative "Für ein intaktes Stadtbild"!
Die Initiative fordert Anpassungen der Bau- und Zonenordnung zum Zwecke des Stadtbildschutzes. Konkret sollen neue Hochhäuser in der Stadt Luzern nur noch in bestimmten Zonen zugelassen werden können, wohingegen das restliche Stadtgebiet vor einer weiteren Beeinträchtigung geschützt werden soll. Die Zonen sind dabei so gewählt, dass insbesondere Kernstadt, Seeufer und die für Tourismus und Wohnqualität wichtige Sicht auf die Landschaft geschützt werden.
Weitere Informationen finden Sie demnächst auf unserer Initiativ-Website.
Die Maske fällt #2: Nun auch noch ein Hochhaus bei der Rösslimatt? (26. Oktober 2013)
Eine weitere unserer Befürchtungen scheint sich zu bewahrheiten: Die neuen Hochhäuser in der BZO haben Begehrlichkeiten geweckt, sodass nun weitere Grundbesitzer ihren Boden mit einem Hochhaus vergolden wollen.
Konkret handelt es sich um die SBB, die an der Rösslimatt ein Hochhaus von 40 Metern projektieren. Da ein Gebäude dieser Höhe an dieser Stelle selbstverständlich nicht zulässig wäre, müsste der Zonenplan erneut revidiert werden. Erfahrungsgemäss kann der Bauherr hierbei aber mit williger Unterstützung des Stadtrates rechnen. Baudirektorin Jost hat bereits angekündigt, dass ein Hochhaus an dieser Stelle für sie eine Option wäre.
Exkurs: Auch Zürich debattiert über Hochhäuser (25. Oktober 2013)
Auch in der Stadt Zürich steht eine Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) an und auch in Zürich fordern gewisse Kreise den Bau von neuen Hochhäusern mit dem vorgeschobenen Ziel der "Verdichtung". Und genauso wie auch in Luzern, sprechen sich die Experten selbstverständlich gegen den Bau von Hochhäusern aus, da diese entgegen den Behauptungen der Hochhaus-Befürworter nachweislich nicht zur Verdichtung beitragen.
Doch die Zürcher Bevölkerung darf noch guter Hoffnung sein, dass ihre Politiker sich weniger faktenresistent zeigen als ihre Luzener Kollegen. Der Zürcher Stadtrat hat sich in seinem Entwurf nämlich bereits gegen Hochhäuser ausgesprochen.
Die Maske fällt: Doch ein Hochhaus am Bundesplatz (5. September 2013)
Entgegen aller Behauptungen im Vorfeld der Abstimmung, plant der Grundeigentümer nun doch ein Hochhaus am Bundesplatz. Der Verein Stadtbild Luzern ist durch dieses Vorgehen befremdet, wenn auch nicht sonderlich überrascht. Wir haben wiederholt gefordert, dass man den Standort aus der Vorlage streichen solle, wenn man schon behauptet, dass dort ohnehin kein Hochhaus gebaut werde. Nun ist klar, wieso die Behörden dieser Forderung nicht nachgekommen sind.
Lesen Sie hierzu unsere Medienmitteilung.
Nur ein kleiner Teilerfolg bei der BZO-Abstimmung (9. Juni 2013)
Bei der heutigen Abstimmung folgten die Luzernerinnen und Luzerner nur in einer von drei Fragen den Empfehlungen des Vereins Stadtbild Luzern und seiner Mitstreiter. Der Hochhausstandort "Seeburg" ist zum Glück vom Tisch. Angenommen hat das Volk hingegen bedauerlicherweise den Hochhausstandort Steghof sowie das BZO-Päckli mit den darin enthaltenen Hochhausstandorten Pilatusplatz und Bundesplatz sowie den massiven Einschnitten beim Schutz des Wohnraums in der Innenstadt, den Familiengärten etc.
Obwohl wir erfreut darüber sind sind, dass die StimmbürgerInnen wenigstens die von der Parlamentsmehrheit proklamierte Katastrophe bei der Seeburg abgewendet haben, überwiegt natürlich die grosse Enttäuschung bezüglich der beiden anderen Fragen.
Offenbar hat die unseriöse Angstmacherei welche die BZO-Befürworter für den Fall einer Ablehnung betrieben haben bei (zu) vielen Stimmenden verfangen.
Dieses Resultat ist insgesamt also eine Niederlage für unseren Verein, seine Mitstreiter und letztlich auch für die ganze Stadt Luzern.
Allerdings beweist das heutige Resultat, insbesondere auch die nur sehr knappe Zustimmung zum Steghof, dass ein wesentlicher Teil der gewählten Luzerner PolitikerInnen an der Meinung derjenigen vorbeipolitisiert, die ihnen zur Wahl verholfen haben. Wir fordern daher, dass sich das Parlament endlich auf eine Politik besinnt, in deren Zentrum Mensch und Umwelt anstatt Geld stehen. Es ist doch äusserst bemerkenswert, dass zwar 100% der Parteien dem Steghof zugestimmt haben, aber nur 52% der Stimmenden dieser fatalen Empfehlung gefolgt sind. Die restlichen 48% werden sich bei zukünftigen Wahlen zwei mal überlegen, wem sie in Luzern noch ihre Stimme geben können.
Etwas befremdlich finden wir im Übrigen den Versuch der SP, sich via Pressemitteilung etc. mit den alleinigen Federn der Seeburg-Ablehnung zu schmücken. Das von der SP schockierenderweise befürwortete Steghof-Hochhaus wurde von 48% abgelehnt, bei der Seeburg waren es nur 4% mehr. Man kann sich also den Anteil den die SP geleistet hat in etwa ausrechnen.
Hier finden Sie unsere Medienmitteilung.
Info-Abend nächsten Dienstag (31. Mai 2013)
Nachdem der ständige Regen unsere Info-Stände im Freien nicht gerade bereichert hat und die Baudirektion an unserer geplanten Podiumsdiskussion nicht teilnehmen wollte, laden wir alle Interessierten am Dienstag, 4. Juni zu einem Info-Abend ein.
Dieser findet ab 18 Uhr in der "Zone 5" am Bundesplatz 9 statt.
VertreterInnen des überparteilichen Komitees "Nein zur BZO", des Vereins Stadtbild Luzern und der Gruppe gegen die Gartenzerstörung stehen Ihnen für alle Fragen zur Abstimmung vom 9. Juni zur Verfügung. Der Ablauf ist fliessend, d.h. Sie können zwischen 18 und 21 Uhr jederzeit kommen und gehen.
Stimmrechtsbeschwerden zur BZO-Abstimmung (23. Mai 2013)
Im Rahmen der Abstimmung zur Bau- und Zonenordnung hat der Präsident unseres Vereins, Alexandros Guekos, zwei Stimmrechtsbeschwerden zu Handen des Regierungsrates eingereicht.
Die erste Beschwerde rügt den verfrühten Versand der Abstimmungsunterlagen (siehe News vom 12. Mai). Während die Stadt damals gegenüber den Medien noch hat verlauten lassen, dass alles wie üblich gelaufen sei, musste sie im Rahmen der Vernehmlassung zur Beschwerde inzwischen zurückkrebsen und einräumen, dass ein Fehler passiert ist.
Die zweite Beschwerde rügt irreführenden und falschen Angaben im Abstimmungsbüchlein.
Baudirektion will auch nicht an Diskussion teilnehmen (17. Mai 2013)
Nachdem wir gestern mitteilen mussten, dass die Baudirektion sich nicht bereit erklärte, die Höhe der Hochhausstandorte Steghof und Pilatusplatz mit Ballonen kenntlich zu machen, ist inzwischen bereits eine weitere Absage eingetroffen.
Auch unsere Einladung zu einer Podiumsdiskussion zwischen BZO- Gegnern und BZO-Befürwortern lehnten Baudirektorin Manuela Jost und der Leiter der Stadtentwicklung Ruedi Frischknecht ab.
Man kann sich dem Eindruck nicht erwehren, dass die Behörden die BZO möglichst ohne Aufsehen und ohne Debatten durchzubringen versuchen. Das ist im Hinblick auf die öffentliche Meinungsbildung sehr schade, aber andererseits auch nicht verwunderlich. Wie wir wissen, sind den BZO-Befürwortern an vergangenen Podien jeweils sehr rasch die Argumente ausgegangen.
Baudirektion will nicht für Transparenz sorgen (16. Mai 2013)
Damit die Luzernerinnen und Luzerner eine bessere Vorstellung davon erhalten, wie hoch die in der BZO-Revision geplanten Hochhäuser sind, haben wir die Baudirektion Ende April ersucht, die Standorte Pilatusplatz und Steghof (denn diese Grundstücke sind im Besitz der Stadt bzw. des EWL dessen Mehrheitsaktionärin die Stadt ist) mit Ballonen zu versehen. Diese Ballone sollten die jeweilige Höhe (45 bzw. 35 Meter) transparent machen.
Heute erreichte uns jedoch eine Absage der Baudirektion. Man sei erst im Baubewilligungsverfahren verpflichtet, die Höhe und den Umfang eines Gebäudes auszustecken, und könne daher auf unsere Anregung nicht eintreten.
Unsere Auffassung war allerdings auch nicht, dass die Stadt die Höhe transparent machen muss, sondern dass sie es im Interesse einer fairen Abstimmung tun sollte. Daran hat die Baudirektion offenbar kein Interesse.
Heutige Berichterstattung in der NLZ (14. Mai 2013)
Für einige Verwunderung sorgt die heutige Berichterstattung der "Neuen Luzerner Zeitung" zum Seeburg-Hochhaus.
Gemäss NLZ liegt die Stadt mit ihrer Interpretation des Seeburg-Gutachtens "näher an der Wahrheit" als wir.
Diese Behauptung ist nicht nachvollziehbar. Das Gutachten sagt, dass die ursprünglich geplante Höhe von 45 Metern "deutlich zu hoch" ist und dass ein neues Gebäude das bisherige Ensemble "nicht dominieren" dürfe. Dies lässt nur die Interpretation zu, dass auch ein 40-Meter-Hochhaus (zu dem ja kein Gutachten existiert) abgelehnt wird.
Dass das Gutachten möglicherweise ein 25-Meter-Hochhaus zulassen würde ist möglich, hat aber keine Bedeutung, denn wir stimmen nunmal am 9. Juni über ein 40-Meter-Hochhaus ab. Auch der Vertreter von "Pro Seeburg" hat klar zu Protokoll gegeben, dass die Bauherren nicht tiefer als 40 Meter gehen wollen.
Wir empfehlen jedem, das Gutachten selber zu lesen, und sich eine eigene Meinung zu bilden!
Übrigens: Unsere Fotomontage ist nicht wesentlich höher als diejenige der Befürworter. Sie zeigt den Standort einfach aus einem weniger harmlosen Blickwinkel.
Deweiteren haben wir die Stadtbehörden schon vor mehreren Wochen gebeten, die tatsächliche Höhe der auf ihrem Grund liegenden Hochhausstandorte mit Ballonen zu markieren. Nur haben wir auf diese Anfrage nie eine Reaktion erhalten.
Nachtrag vom 15. Mai: Dass es auch anders geht, zeigt die NLZ im heutigen Artikel. In diesem wird deutlich, dass man Hochhäuser eben nicht wegen der Verdichtung baut.
Stadtbehörden manipulieren die Abstimmung! (12. Mai 2013)
Den BZO-Befürwortern bei den Stadtbehörden ist offenbar keine Methode zu dreist, um das Abstimmungsergebnis zu ihren Gunsten zu manipulieren.
Gemäss offizieller Anordnung des Stadtrates müssten die Abstimmungsunterlagen zwischen dem 13. und dem 18. Mai zugestellt werden. Dementsprechend haben wir auch die Auslieferung unseres Informationsmaterials geplant. Nun mussten wir aber schockiert feststellen, dass der Stadtrat sich nicht an seine eigene Anordnung gehalten hat sondern stattdessen bereits in der Vorwoche in grossem Stil die Abstimmungsunterlagen ausgeliefert hat. Zahlreiche BürgerInnen an unseren Infoständen vom Freitag und Samstag haben uns erzählt, dass sie die Unterlagen bereits erhalten und auch bereits abgestimmt haben.
Es ist klar, was mit dieser unlauteren Verletzung der eigenen Anordnung erreicht werden soll: Möglichst viele Stimmberechtigte sollen bereits aufgrund der einseitigen Propaganda im städtischen Abstimmungsbüchlein abstimmen, bevor unser Informationsmaterial sie überhaupt erreichen kann.
Lesen Sie unsere Medienmitteilung.
Nachtrag vom 13. Mai: In seiner Erklärung zu Handen der NLZ sagt der Stadtschreiber, der gestaffelte Versand der Unterlagen sei üblich, damit alle Stimmberechtigten ihre Unterlagen rechtzeitig erhalten. Die Woche vom 13. Mai bezeichne dabei nur den spätesten Zeitpunkt. Wir halten fest:
1. Der bezeichnete Zeitrahmen "vom 13. bis 18. Mai" stellt bereits ein sechstägiges Zeitfenster dar, in dem der gestaffelte Versand möglich ist. Dieses Zeitfenster nun nachträglich als Zeitpunkt zu bezeichnen erscheint daher als sehr dürftige Ausrede.
2. Der Satz "Das amtliche Stimmmaterial wird mit dem Stimmrechtsausweis in der Woche vom 13. bis 18. Mai 2013 zugestellt" lässt keine Interpretation zu, gemäss der die Unterlagen auch früher zugestellt werden können. Im Übrigen wurden uns diese Termine von der Stadt im Vorfeld mehrmals telefonisch bestätigt, ohne dass je erwähnt worden wäre, dass auch ein früherer Versand möglich sei. Wenn sich die Gegner einer städtischen Vorlage nicht mehr auf die eindeutigen Angaben der Stadtbehörden verlassen können, von dednen sie abhängig sind, ist das aus demokratischer Sicht sehr fragwürdig.
Freude! Die Krienser Hochhäuser wurden abgelehnt! (26. April 2013)
Äusserst erfreuliche Nachrichten erreichen uns heute aus Kriens: Die beiden geplanten Eichhof-Hochhäuser sind im Gemeinderat gescheitert.
Auch für die Stadt Luzern ist dieser Entscheid in zweierlei Hinsicht wertvoll.
Einerseits, weil diese direkt an der Stadtgrenze geplanten Hochhäuser auch unser Stadtbild massiv verschandelt hätten.
Andererseits, weil es ein richtungsweisendes Zeichen der Vernunft ist, welches hoffentlich auch auf die städtische Politlandschaft abfärbt.
Wir gratulieren unserem befreundeten "Verein gegen bauliche Willkür Kriens" herzlich zum Erfolg und erwarten, dass sich nun auch unsere städtischen Politiker endlich mit Fakten statt mit Fantasien zu den Hochhäusern auseinandersetzen.
bzo-nein.ch ist online! (15. März 2013)
Seit einigen Tagen ist die neue Internetplattform www.bzo-nein.ch online. Die Website www.bzo-nein.ch enthält Informationen zur Abstimmungskampagne "BZO 3x NEIN", die wir dank unseren freundlichen Unterstützern lancieren konnten. Die detailierten Informationen zur Hochhaus-Problematik finden Sie weiterhin auf www.stadtbild-luzern.ch
Die Mitgliederversammlung beschliesst 3x NEIN zur BZO (9. März 2013)
Am vergangenen Samstag haben wir unsere ordentliche Mitgliederversammlung 2013 durchgeführt. Unsere erfreulicherweise sehr zahlreich erschienenen Mitglieder haben dabei die Parole 3x NEIN zur BZO gefasst. Das bedeutet: NEIN zur Revision der Bau- und Zonenordnung (inkl. der Hochhausstandorte Pilatus- und Bundesplatz), NEIN zum Hochhausstandort Steghof und NEIN zum Hochhausstandort Seeburg.
Es ist die Überzeugung der Mitglieder und des Vorstandes, dass die Annahme der revidierten BZO sowie der zwei separat ausgeschiedenen Hochhausstandorte für die grosse Mehrheit der Luzernerinnen und Luzerner ganz eindeutig von Nachteil wäre und daher unbedingt verhindert werden muss. Dementsprechend werden wir uns im Abstimmungskampf auch mit grossem Elan gegen die Verschandelung des Stadtbildes und gegend die Verwandlung der Stadt in eine Goldmine für Immobilienspekulanten einsetzen.
Unsere Medienmitteilung finden Sie hier.
Kleiner Teilerfolg im Grossen Stadtrat (17. Januar 2013)
Heute wurde im Grossen Stadtrat die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) behandelt.
Wie leider zu erwarten war, standen die Parlamentarier Grösstenteils hinter der fehlgeleiteten Hochhausplanung der Baudirektion. Einzig der Standort Seeburg erfuhr ernsthafte Opposition. Ein begrüssenswerter Antrag der SP/JUSO-Fraktion, diesen Standort komplett aus der BZO zu streichen, fand jedoch ausserhalb dieser Fraktion nur noch bei einer Minderheit der Grünen Zustimmung und wurde somit abgelehnt.
Unsere Forderung nach separaten Abstimmungsmöglichkeiten für alle vier Standorte wurde ebenfalls nicht erfüllt (obwohl dies unserer Meinung nach eigentlich das Mindeste gewesen wäre, was die Behörden der Bevölkerung hätten zugestehen müssen, nachdem sie sich unseren Anliegen und Argumenten mehrheitlich konsequent verschlossen haben).
Trotzdem konnten wir im Bezug auf die Abstimmungsfrage einen Teilerfolg erzielen:
Der Grosse Stadtrat stimmte nämlich einem Antrag zu, gemäss dem zumindest über die beiden am Hochhaus-Standorte Seeburg und Steghof separat abgestimmt werden kann.
Dies ist immerhin ein merklicher Fortschritt gegenüber den Anträgen des Stadrates und der Baukommission, welches jeweils nur entweder die Seeburg oder den Steghof separat abstimmen lassen wollten.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei den Fraktionen der SP/JUSO und der Grünen/Jungen Grünen welche diesen Antrag aktiv vertreten haben und damit auch die Fraktionen der FDP, CVP und GLP dazu bringen konnten, ihm (wenn auch gemäss eigenem Bekunden nur aus taktischen Gründen) zuzustimmen.
Zusammenfassend können wir festhalten, dass die heutigen, grossmehrheitlich sehr hochhausfreundlichen Entscheidungen des Parlaments alles andere als begrüssenswert sind. Nach wie vor versucht man die Hochhäuser mit dem nachweislich falschen Verdichtungsmärchen zu verkaufen, anstatt sie als diejenigen Goldgruben und Prestige-Objekte zu deklarieren welche sie tatsächlich sind.
Mit dem Entscheid, die Bevölkerung zumindest über zwei Standorte separat entscheiden zu lassen, hat das Parlament aber wenigstens ein kleines Türchen aufgestossen.
Der Verein Stadtbild Luzern wird nun alles daran setzen, dass das Volk im Hinblick auf die Abstimmung umfassend und seriös informiert wird und dann hoffentlich folgerichtig die Hochhäuser an der Urne bachab schickt.
Wird unsere Volksmotion zumindest teilweise gutgeheissen? (11. Januar 2013)
Gemäss der heutigen Ausgabe der Neuen Luzerner Zeitung hält Baukommissionspräsident Daniel Wettstein es für gut möglich, dass der Grosse Stadtrat nächsten Donnerstag einen Abstimmungsmodus beschliessen wird, bei dem über die beiden Hochhausstandorte Seeburg und Steghof separat entschieden werden kann.
Damit würde zwar unserem Anliegen, über alle vier Standorte separat abstimmen zu können nicht entsprochen, aber es wäre immerhin ein Fortschritt gegenüber dem bisher vom Stadtrat angedrohten Abstimmungsmodus.
Der Verein Stadtbild Luzern ist nach wie vor der Meinung, dass es richtig und wichtig wäre, die Luzernerinnen und Luzerner über alle vier Hochhausstandorte abstimmen zu lassen. Wir anerkennen aber das in Aussicht gestellte Entgegenkommen beim umstrittenen Standort Seeburg als positives Signal.
(Der Genauigkeit halber merken wir an: Der Verein hält einzig die in Aussicht gestellte "vierte Variante" [gemäss NLZ] für einen Fortschritt. Die von der Baukommission beschlossene "dritte Variante" ist hingegen ebenso wie die Varianten 1 und 2 absolut untragbar und keineswegs ein Fortschritt. Im heutigen NLZ-Artikel könnte dies unter Umständen missverstanden werden.)
Stadtrat lehnt die Volksmotion "Für eine faire BZO-Abstimmung" ab (17. Oktober 2012)
Was heute Morgen noch eine Vermutung war, wurde inzwischen schriftlich bestätigt: Der Stadtrat lehnt die Volksmotion "Für eine faire BZO-Abstimmung" ab. Dies zeigt, dass man sich auf der Baudirektion offenbar vor der Meinung der StimmbürgerInnen fürchtet und daher über die Hochhausfrage gar nicht erst abstimmen lassen will.
Dieses aus demokratischer Perspektive fragwürdige Verhalten des Stadtrats wird noch übertroffen durch sein wirklich seltsames "Begründungsschreiben", das Sie hier nachlesen können.
Wir fordern den Grossen Stadtrat dringend auf, die Entscheidung des Stadtrats zu korrigieren. Die Tatsache, dass die StimmbürgerInnen bei den letzten beiden baupolitischen Vorlagen gegen den Willen der Mehrheit der Parteien gestimmt haben, sollte die Politiker eigentlich dazu bringen, ihre Haltung zu überdenken. Stattdessen plant man offenbar, das Volk dieses Mal einfach gar nicht mehr mitreden zu lassen.
Unsere Medienmitteilung ist hier einsehbar.
Stadtrat will weiter an Hochhäusern und faulem Abstimmungsmodus festhalten (17. Oktober 2012)
Wie der Stadtrat gestern bekanntgab, will er unverändert nicht nur an den vier Hochhausstandorten sondern auch an seinem unangemessenen und irreführenden Abstimmungs-Trick festhalten. Damit muss auch von einer stadträtlichen Vorentscheidung gegen unsere Volksmotion "Für eine faire BZO-Abstimmung" ausgegangen werden.
Wir bedauern diese andauernde Fehlentwicklung sehr und hoffen, dass der Grossstadrat ein feineres Gespür für fundierte Argumente sowie den Volkswillen beweist und dementsprechend noch korrigierend eingreifen wird. Sollte dies allerdings nicht passieren, so sind wir zuversichtlich, dass die Luzerner StimmbürgerInnen an der Urne ein weiteres mal für unser Stadtbild und für zahlbaren und familienfreundlichen Wohnraum statt für Investoren-Goldgruben stimmen werden.
Industriestrassen-Initiative angenommen (23. September 2012)
Die Luzerner StimmbürgerInnen haben die Initiative "für eine lebendige Industriestrasse" mit über 60% deutlich angenommen und damit ein weiteres Zeichen gesetzt für zahlbaren und familienfreundlichen Wohnraum anstelle von hochpreisigen Investoren-Goldgruben.
Dieses klare Resultat stimmt uns zuversichtlich, dass die Bevölkerung nächstes Jahr auch bei der BZO-Abstimmung entsprechend entscheiden und die fehlgeleiteten Hochhaus-Pläne bachab schicken wird.
Wir hoffen, dass damit nun definitiv eine Trendwende eingeleitet wurde und die Baupolitik Luzerns sich in Zukunft wieder mehr an den Interessen der Bevölkerung statt an kurzfristig und -sichtigen Profitinteressen orientieren wird.
Unfaire Abstimmungs-Trickli der Stadt auch bei der Industriestrasse (4. September 2012)
Die aktuellen Vorkomnisse betreffend der Industriestrassen-Abstimmung zeigen einmal mehr, dass unsere Volksmotion "Für eine faire BZO-Abstimmung" absolut notwendig ist.
Die Behörden informieren in den Abstimmungsunterlagen zur Industriestrasse einerseits eindeutig falsch über die Forderungen und Folgen der Initiative und haben andererseits den Abstimmungsmodus bzw. die Formulierung des Abstimmungszettels so gewählt, dass ein Effekt der psychologischen Beeinflussung zu Gunsten des so genannten "Gegenvorschlags", der ja eben gar kein Gegenvorschlag ist, befürchtet werden muss.
In unserem Fall, der nächstjährigen BZO-Abstimmung, wurde glücklicherweise einer der geplanten Tricks bereits frühzeitig angekündigt, sodass wird im Vorfeld schon klarstellen können, dass solche Spielchen mit uns nicht zu machen sind.
Volksmotion "Für eine faire BZO-Abstimmung" eingereicht (29. August 2012)
Heute konnten wir mit 366 gültigen Unterschriften die dringliche Volksmotion "Für eine faire BZO-Abstimmung" einreichen.
Mit dieser Volksmotion soll den Behörden klar gemacht werden, dass die Luzernerinnen und Luzerner nicht nur über das Steghof-Hochhaus, sondern auch über die Standorte Bundesplatz, Pilatusplatz und Seeburg separat von der Gesamt-BZO abstimmen möchten.
Die Baudirektion hat bisher unter Leugnung der offensichtlichen Tatsachen behauptet, die anderen drei Standorte seien kaum umstritten und ein solcher Abstimmungsmodus sei daher nicht notwendig.
Lesen Sie für weitere Informationen den Motionstext, das Begeleitschreiben und unsere Pressemitteilung.
Industriestrassenfest mit Stadtbild-Infostand (20. August 2012)
Am kommenden Samstag (25. August) findet ab 14 Uhr das Industriestrassenfest statt. Wir vom Verein Stadtbild Luzern werden mit einem Infostand anwesend sein und würden uns freuen, auch mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
Weitere Informationen zum Fest und der Initiative "Ja zu einer lebendigen Industriestrasse" finden Sie auf der Website der IG Industriestrasse.
Interview zu Städteplanung und Verdichtung (14. August 2012)
DRS 1 hat mit Städteplaner Jürg Sulzer ein Interview zu Themen wie Verdichtung und zukunftsfähigem Städtebau geführt. Sulzer streicht dabei heraus, dass eine lebenswerte Stadt zusammen mit den BewohnerInnen entwickelt werden muss und die planerischen Fehler der 60er und 70er Jahre nicht wiederholen darf. In diesem Zusammenhang nimmt er auch dezidiert gegen den derzeit wieder heranrollenden Hochhaus-Boom Stellung.
Mit seiner Ablehnung des Hochhauses als innerstädtisches Verdichtungsisntrument reiht sich Sulzer neben zahlreiche nationale und internationale Städtebauexperten ein, die in den vergangenen Jahren zu diesem Thema geforscht und publiziert haben.
Sie finden die Sendung hier zum Download. Konkret um Hochhäuser geht es ca. ab der achten Minute.
Die Baudirektion will die Zeichen der Zeit nicht erkennen (18. Juni 2012)
1. Nach der zweiten Auflage der BZO-Revision gab die Baudirektion bekannt, dass sich dieses mal die meisten Einsprachen gegen die Hochhaus-Standorte am Bundesplatz und bei der Seeburg richteten. Wer nun aber erwartet hat, dass sie dementsprechend auch zur Einsicht gelangt, dass man eben doch alle Hochhaus-Standorte zur Abstimmung bringen sollte, weil ja ganz offensichtlich eben nicht nur der Steghof umstritten ist, sieht sich getäuscht. Wenige Sätze später wird nämlich erneut bekräftigt, dass man nur den Steghof separat zur Abstimmung bringen will. Irgend eine Form von Logik sucht man in den Aussagen der Baudirektion also weiterhin vergeblich.
2. Am 17. Juni haben die Luzerner StimmbürgerInnen die Initiative für zahlbaren Wohnraum angenommen. Kurze Zeit später lässt der scheidende Baudirektor und Initiativgegner bereits in einer Pressemitteilung durchblicken, dass er zweifelt, ob die Stadt die Forderungen der Initianten wird umsetzen können.
Wir stellen fest: Das Stimmvolk hat deutlich gemacht, dass die Stadt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für zahlbaren Wohnraum einsetzen soll. Stattdessen will die Baudirektion einmal mehr die wenigen Landreserven an private Investoren verscherbeln und/oder solchen darauf den Bau von Bürotürmen und Luxus-Appartements schmackhaft machen und ermöglichen.
Die Baudirektion sollte endlich Respekt vor der Bevölkerung zeigen und ihre Planung auf deren Bedürfnisse und Wünsche abstimmen, anstatt auf den Geldbeutel der Investoren.
Zweite öffentliche Auflage der BZO-Revision (30. April 2012)
Ab heute erreicht die zweite öffentliche Auflage der revidierten BZO die Haushalte der Stadt. Inhaltlich hat sich bezüglich der Hochhaus-Problematik nichts Wesentliches getan. Der Stadtrat hält weiterhin an allen vier Standorten fest.
Ein brisantes Detail findet sich hingegen im Abschnitt "Das weitere Vorgehen". Dort wird angekündigt, dass man nur das Steghof-Hochhaus separat zur Abstimmung bringen will. Die anderen drei Standorte sollen also voraussichtlich unter dem Vorwand dass sie "weniger umstritten seien" in die gesamte BZO-Revision verpackt am Volk vorbeigeschmuggelt werden. Mit dem Steghof-Hochhaus hätte man dann, so hoffen die Hochhaus-Befürworter möglicherweise, ebenfalls ein leichtes Spiel, weil man dessen Bekämpfung dann als "egoistische Extrawurst eines einzelnen Quartiers" abtun könnte. Entsprechende unsinnige Vorwürfe wurden uns auch bereits von Teilen des Grossen Stadtrates gemacht. Eine solche Entsolidarisierung der Stimmbevölkerung halten wir für nicht hinnehmbar.
Wir vom Verein Stadtbild Luzern halten daher ein weiteres Mal fest, dass wir uns gegen alle vier geplanten Hochhaus-Standorte einsetzen. Folglich empfehlen wir den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ganz klar, sowohl den Standort Steghof als auch die komplette BZO-Revision an der Urne abzulehnen, da (voraussichtlich) nur auf diese Weise alle vier Hochhäuser verhindert werden können.
Lesen Sie hierzu auch unsere etwas ausführlichere Stellungnahme zur zweiten Auflage.
Nachtrag: In der Ausgabe vom heutigen 1. Mai schreibt die Neue Luzerner Zeitung, dass der Standort am Bundesplatz gestrichen worden sei. Dies ist falsch und widerspricht den Informationen aus in zweiten öffentlichen Auflage. Es ist unklar, wie die Zeitung zu dieser Annahme gelangt ist.
Audio-Besichtigung zum Bundesplatz im Kleintheater (27. April 2012)
Bis am 12. Mai läuft im Kleintheater Luzern eine Audio-Besichtigung die den Bundesplatz und seine Bewohner zum Thema hat. In diesem Programm kommen auch unser Vereinspräsident und das drohende Bundesplatz-Hochhaus zu Wort bzw. zur Sprache. Ein Besuch lohnt sich also.
Weitere Informationen finden sich auf diesem Flyer.
Generalversammlung der Quartiergemeinschaft Sternmatt spricht sich gegen Hochhaus aus (29. März 2012)
An der heutigen Generalversammlung der Quartiergemeinschaft Sternmatt hatten wir Gelegenheit das nachzuholen, was bei der letzten Versammlung aus Zeitgründen etwas zu kurz kam: Eine Information über das geplante Steghof-Hochhaus.
Wir sind froh darüber, dass die Mehrheit der anwesenden QuartierbewohnerInnen mit uns einer Meinung sind und dies auch bei einer Abstimmung zum Ausdruck gebracht haben. Die Quartiergemeinschaft wurde in diesem Rahmen beauftragt, zu Handen der städtischen Behörden eine Resolution einzureichen, in welcher gefordert wird, Rücksicht auf die BewohnerInnen zu nehmen und auf ein Hochhaus im Steghof zu verzichten.
Herzlich bedanken möchten wir uns nicht nur bei den zahlreichen Unterstützern dieser Resolution, sondern auch bei der Quartiergemeinschaft Sternmatt und ihrem Präsidenten, welche uns einen Raum geboten haben, dieses Thema zu diskutieren.
Der Grosse Stadtrat lehnt unsere Volksmotion ab (8. März 2012)
Wie wir bedauerlicherweise erwartet mussten, lehnte der Grosse Stadtrat an seiner heutigen Sitzung die Volksmotion "Kein Hochhaus im Steghof" grossmehrheitlich ab. Einzig die beiden Grossstadträte Marcel Budmiger und Andreas Wüest (beide SP) stimmten dankenswerterweise für unsere Volksmotion, womit sie aber selbst innerhalb ihrer eigenen Fraktion deutlich in der Unterzahl waren.
In den kurzen Statements, welche jeweils ein Sprecher jeder Fraktion vorgängig abgab, wurde leider deutlich, dass die Ratsmehrheit vorbehaltlos hinter den Hochhaus-Plänen der Baudirektion steht und eine inhaltliche Auseinandersetzung mittels Fakten und Argumenten nicht für notwendig hält. Eine teilweise Ausnahme bildet hier wiederum die SP-Fraktion, welche erklärt hat, dass sie hauptsächlich den Zeitpunkt der Entscheidung für verfrüht hält, sich damit aber nicht grundsätzlich für alle Hochhaus-Pläne aussprechen möchte. Wir vermögen nicht abschliessend zu beurteilen, ob diese Haltung vor allem dem bevorstehenden Wahlkampf geschuldet ist, oder ob man hier offener für unsere Argumente ist als in anderen Fraktionen.
Mit Nachdruck zurückweisen möchten wir die von mehreren Fraktionen vorgebrachte Behauptung, es handle sich bei uns um eine Gruppe von Egoisten, welche einzig die eigene Aussicht verteidigen wolle und dabei die Bedürfnisse der Stadtentwicklung vernachlässige.
Es ist nur natürlich, dass die Mehrheit (wenn auch lange nicht alle) unserer Mitglieder und Motionäre aus den Quartieren stammen, die am direktesten betroffen wären. Schliesslich setzt man sich schneller für ein Anliegen ein, das einen auch selber betrifft, als für ein Anliegen, von welchem man höchstens in den Nachrichten hört.
Dies bedeutet aber in keiner Weise, dass ein solches Anliegen deswegen nicht gleichzeitig auch im gesamtstädtischen Interesse liegen kann. Anders als unsere Kontrahenten konnten wir unsere Position daher ja auch stets mit zahlreichen Fakten untermauern. Diejenigen, die uns lautstark als "Egoisten" bezeichnet haben, scheinen sich aber offenbar nicht einmal die Mühe gemacht zu haben, unsere Argumente überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Der Verein Stadtbild Luzern wird sich selbstverständlich weiterhin unbeirrt gegen die Hochhaus-Pläne an allen vier Standorten einsetzen. Wir sind zuversichtlich, dass wir bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern auf mehr Sachverstand hoffen können als im Parlament.
Zeitungsartikel zu "Stadtrat lehnt Volksmotion ab" (25. Januar 2012)
Im heutigen NLZ-Artikel gibt es einige Details, die einer Richtigstellung bedrüfen:
1. Es wird gesagt, dass wir, die Motionäre, vorrechnen würden, dass das Steghof-Hochhaus nur 2% am Verdichtungspotential im Quartier ausmachen würde. Richtig ist, dass wir vorrechnen, dass das Steghof-Hochhaus nur 2% am zusätzlichen Verdichtungspotential durch die neue BZO (gesamtstädtisch) ausmachen würde. Unsere Berechnungen basieren auf Zahlen aus den offiziellen Publikationen der Stadt. Wir möchten nicht, dass der Eindruck entsteht, wir würden mit aus der Luft gegeriffenen Zahlen argumentieren.
2. Stadtrat Kurt Bieder behauptet laut Artikel, dass die anderen Hochhauszonen unumstritten sind. Diese Behauptung entspricht selbstverständlich in keiner Weise den Fakten. Unser Verein richtet sich gegen alle vier geplanten Hochhäuser. Ausserdem ist bekannt, dass einerseits das Seeburg-Hochhaus in der Politik sehr umstritten ist (siehe z.B. hier) und dass andererseits gegen das Bundesplatz-Hochhaus und das Seeburg-Hochhaus auch verschiedene Einsprachen eingegangen sind.
Wir nehmen darüber hinaus erfreut zur Kenntnis, dass man nun das Hochhaus "sehr wahrscheinlich" separat zur Abstimmung bringen will. Wir fordern allerdings mit aller Bestimmtheit, dass nicht nur über den Steghof, sondern über alle vier Hochhausstandorte abgestimmt wird. Es wäre falsch und manipulativ, unter der unwahren Behauptung, die anderen drei Standorte seien gar nicht umstritten, nur den Steghof separat an die Urne zu bringen.
UPDATE: Gemäss einer Mitteilung vom 27. Januar hat Baudirektor Bieder lediglich gesagt, die anderen Standorte seien "weniger umstritten" und ist von der Zeitung falsch zitiert worden.
Stadtrat lehnt Volksmotion ab (24. Januar 2012)
Der Stadtrat hat unsere Volksmotion "Kein Hochhaus im Steghof" abgelehnt. Diese wird allerdings noch in der Baukommission und im Grossen Stadtrat behandelt, welcher schliesslich das letzte Wort haben wird.
Der Stadtrat begründet sein Festhalten am Steghof-Hochhaus mit dem "Setzen von städtebaulichen Akzenten", dem "Stärken von visuellen Bezügen" und dem "Weiterentwickeln von Massstabbrüchen".
Wir stellen fest, dass der Stadtrat damit von seinen ursprünglich konkreten aber von uns als unhaltbar entlarvten Argumenten mehr und mehr abrückt und sich stattdessen auf diffuse Konzepte konzentriert, die auf der Ebene der rationalen Argumentation kaum noch fassbar sind. Vollständig wollte man aber nach wie vor noch nicht auf das Verdichtungsargument verzichten. Wir verweisen daher einmal mehr auf unsere diesbezüglichen Feststellungen.
ZHB-Abriss: Gleiches Schema (22. Januar 2012)
Zwar nicht direkt mit den Hochhäusern aber durchaus mit dem Stadtbild zu tun haben die Pläne Rund um den Abriss der Zentral- und Hochschulbibliothek im Vögeligärtli. Anstatt die seit langem beschlossene aber wegen Geldmangels bisher aufgeschobene Renovierung des schützenswerten Gebäudes endlich durchzuführen, hat der Kantonsrat letzten Monat eine Kehrtwende beschlossen und will stattdessen an dieser Stelle nun durch private Investoren einen "städtebaulich markanten Neubau" errichten lassen. Dass "städtebaulich markant" in diesem Fall vor allem auch "viel grösser als bisher" bedeuten muss, scheint klar, denn neben der öffentlichen Nutzung als Bibliothek müssten zukünftig im Interesse der Investoren natürlich auch Geschäfts- und Wohnräume Platz finden. Es ist zu befürchten, dass die Umsetzung dieser Pläne das Stadtbild und die raren Grünflächen im Zentrum empfindlich beeinträchtigen würden. Wir sind daher sehr skeptisch gegenüber dieser unerwarteten Kehrtwende des Kantonsrats und stellen fest, dass dort die selben Mechanismen wie bei der städtischen Hochhausplanung stattfinden: Stadtbild und öffentliches Interesse sind gegenüber dem Gewinnstreben privater Investoren zweitrangig.
Regionaljournal: Ungeplante Änderung (5. Dezember 2011)
Für einen Eklat sorgte heute Baudirektor Kurt Bieder, als er sich entgegen den Abmachungen kurz vor der Aufzeichnung der Radiosendung "Regionaljournal Zentralschweiz" plötzlich weigerte, vor dem Mikrofon eine Diskussion mit unserem Vereinspräsidenten Alexandros Guekos zu führen. Anstelle des geplanten Gespräches mussten der Baudirektor und unser Vereinspräsident in der Folge separat befragt werden.
Damit erzwang die Gegenseite einen Zusammenschnitt, in welchem unsere Hauptargumente wenig zur Geltung kamen.
Perfiderweise konnte der Baudirektor durch die Verhinderung des direkten Gespräches am Radio auch wieder sämtliche Märchen auftischen, die wir bereits an der Podiumsdiskussion erfolgreich korrigiert hatten, ohne dass wir dieses mal die Möglichkeit hatten, diese Irreführungen richtigzustellen. Mit dieser taktischen Gesprächsverweigerung hat der Baudirektor der öffentlichen Meinungsbildung keinen Dienst erwiesen.
Die Sendung können Sie sich hier anhören.
Bundesplatz: Niemand will ein Hochhaus bauen (3. Dezember 2011)
Der Eigentümer des bisher unbebauten Grundstücks am Bundesplatz plant nicht, auf seinem Boden ein Hochhaus zu errichten. Stattdessen soll ein Gebäude mit normaler Höhe entstehen.
Damit folgt er den mit gutem Beispiel vorangegangenen Eigentümern einiger benachbarter Grundstücke, welche der Bevölkerung und dem Stadtbild zuliebe sogar gegen die Einzonung ihrer eigenen Grundstücke protestiert haben und unserem Verein beigetreten sind.
Der Stadtrat hält allerdings - von der Realität unbeirrt - an der geplanten Hochhauszone am Bundesplatz fest.
Podiumsdiskussion: Ein Erfolg (24. November 2011)
Die gestrige Podiumsveranstaltung "Braucht Luzern Hochhäuser?" stellt einen ersten Erfolg für unseren jungen Verein dar. Die Hochhaus-Befürworter konnten keinerlei einleuchtende Argumente für ihre Sache hervorbringen und haben nicht einmal den Versuch unternommen, unsere Argumente zu entkräften. Das (falsche) Argument der Verdichtung wurde von den Stadtbehörden rasch und mehr oder weniger kampflos aufgegeben, sodass sie sich einzig noch mit dem diffusen Konzept des "Landmarks" gegen die Übermacht unserer Argumente stemmten. Wieso es solche Landmarks in dieser Form braucht und weswegen man dafür all die massiven Nachteile in Kauf nehmen sollte, konnte dann aber freilich nicht erklärt werden. Die Stimmung im Publikum war entsprechend: Wo unsere Vertreter Applaus ernteten, gab es für die Gegenseite nur verwundertes Kopfschütteln und mitunter Gelächter.
Die Aufgabe unseres Vereins wird es nun sein, die Erkenntnisse der gestrigen Veranstaltung einer möglichst breiten Bevölkerung zugänglich zu machen.
Sie können sich die Podiumsdiskussion unter diesem Link in voller Länge anhören. Den NLZ-Artikel über die Veranstaltung finden Sie hier.
Podiumsdiskussion: Am 23. November (14. November 2011)
Am Mittwoch, 23. November findet ab 19 Uhr im ewl-Gebäude (Industriestrasse 6) eine Podiumsdiskussion zum Thema Hochhäuser mit Mitgliedern unserers Vereins und Vertretern der städischen Behörden statt. Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer. Wir freuen uns, dem Publiukm unsere Argumente näherbringen zu können.
Öffentliche Auflage #2: Mehr statt weniger "Hochhaus" (6. September 2011)
Ein aufmerksamer Mitbürger hat uns auf eine weitere Ungereimtheit hingewiesen: Während die Stadt als wenig hilfreichen "Kompromiss" im Steghof von 50 auf 45 Meter zurückgegangen ist (zur Erinnerung: Selbst die städtisch in Auftrag gegebene Studie erlaubt höchstens 35 Meter), wurde dafür die entsprechende Parzelle flächenmässig deutlich vergrössert. Konkret würde somit sogar eine noch umfangreichere Rechtsgrundlage für Hochhäuser geschaffen werden, als bisher befürchtet und bekannt gegeben. Daneben wurde ausserdem (ohne jeglichen Kommentar) die Höhe für die Hochhäuser an Pilatus- und Bundesplatz von 30 auf 35 Meter erhöht.
Update: Ausserdem wird bei der Seeburg direkt am Wasser neuerdings ein weiteres Hochhaus von 45 Metern eingeplant, obwohl bis vor Kurzem noch behauptet wurde, dass Hochhäuser in Gewässernähe tabu sind.
Öffentliche Auflage: Stadt hält an den Hochhausplänen fest (15. August 2011)
Vom 18. August bis zum 16. September findet die "Öffentliche Auflage" der neuen BZO statt. Während dieser Frist können Einsprachen erhoben werden. Wie aus der Broschüre welche die Stadt zu diesem Anlass an alle Haushalte versendet hat hervorgeht, halten die Behörden weiterhin an den Hochhausplänen fest und gehen dabei weder in Wort noch Tat auf den massiven Widerstand in der Bevölkerung ein.
Ignoriert: Auf die Anliegen der Volksmotionäre und Beschwerdeführer wird nicht eingegangen (18. Juni 2011)
Die Frage, ob die Behörden planen, die Interessen von hunderten Unterzeichneten der Volksmotion zu berücksichtigen, scheint nun geklärt. Heute verschickte die Stadt an alle, die sich im Vorfeld schriftlich zum BZO-Entwurf geäussert hatten einen "Bericht zur Mitwirkung". Darin wird zwar eingeräumt, dass der Hochhausstandort Steghof auf "starke Ablehnung" gestossen sei, die einzige Konsequenz soll jedoch eine Verringerung der Höhe von 50 auf 45 Metern sein. Dies bringt selbstverständlich so gut wie gar nichts. Auf die Argumente der Beschwerdeführer wird in diesem Bericht mit keinem Wort eingegangen. Stattdessen beruft man sich weiter auf das "Regionale Hochhauskonzept", obwohl daraus klar hervorgeht, dass im Steghof weder ein 50 noch ein 45 Meter hohes Hochhaus zulässig ist.
Aufschlussreich: Stadt fährt bereits die Investoren zum Steghof (17. Juni 2011)
Wie man heute der NLZ entnehmen konnte, haben die Behörden eine Rundfahrt mit Baufirmen und Investoren durch Luzern, auch zum Steghof, organisiert. Während man sich angeblich noch "intensiv" mit der Volksmotion gegen das Steghof-Hochhaus befasst, verkündet der Baudirektor stolz, dass die CS-Anlagestiftung bereits ein Auge auf das zukünftige Hochhaus im Steghof geworfen habe. Wir haben daher begründete Zweifel daran, dass die Inhalte unserer Volksmotion sowie die Interessen der Anwohner in irgend einer Form von der Behörden berücksichtigt werden.
Erfolg: Volksmotion "Kein Hochhaus im Steghof" eingereicht (11. März 2011)
Heute konnten wir mit über 200 gültigen Unterschriften die dringliche Volksmotion "Kein Hochhaus im Steghof" im Stadthaus einreichen. Damit geben die unterzeichneten StimmbürgerInnen ein klares Signal gegen die Verschandelung des Stadbildes in Richtung der Behörden ab. Beim Sammeln der Unterschriften hat sich übrigens gezeigt, dass unser Anliegen im Quartier eine enorme Akzeptanz geniesst: Beinahe alle Befragten waren sofort zur Unterzeichnung bereit.
www.stadtbild-luzern.ch - Verein Stadtbild Luzern - Kontakt - Website erstellt von: Computerservice Luzern