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Am 9. Juni 3x NEIN zur Revision der Bau- und Zonenordnung!
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Die Studien zu Hochhäusern in Luzern

Um ihre Hochhaus-Pläne zu legitimieren, (miss-) brauchen die städtischen Behörden mehrere Studien und Gutachten, die angeblich gezeigt haben, dass es diese Hochhäuser in Luzern "ertragen möge" (Originalton Behördenvertreter!). Wir haben diese Studien unter die Lupe genommen, und möchten Ihnen kurz aufzeigen, wieso

  1. Die Studien aufgrund mangelhafter Kriterien und inzwischen ungültiger Vorzeichen nicht überzeugen können
  2. Die Behörden mit Berufung auf die Studien Dinge behaupten, die gar nicht dort stehen.

1. Das "regionale Hochhauskonzept" von Feddersen und Klostermann

Sagt zum...

Seeburg-Hochhaus:   Nein, auf keinen Fall. Hochhäuser in Ufernähe sind ausgeschlossen.
Steghof-Hochhaus:   Nein, ein 45 Meter Hochhaus im Steghof ist nicht zulässig.
Pilatusplatz-Hochhaus:   Ja, aber...
Bundesplatz-Hochhaus:   Ja, aber...

Sie sehen also: Die Studie auf die sich die Behörden am stärksten abstützen, ist im Fall der höheren beiden Hochhäuser eindeutig anderer Meinung als die Behörden. Trotzdem wurde und wird ständig darauf verwiesen, wohl in der Hoffnung, dass die meisten StimmbürgerInnen ganz einfach nicht nachprüfen, was tatsächlich in dieser Studie steht - nämlich oftmals das Gegenteil von dem, was die Behörden behaupten.

Dazu kommen zwei weitere wichtige Punkte:
Erstens prüft das regionale Hochhauskonzept gar nicht, ob und wo ein Hochhaus sinnvoll ist, sondern lediglich wo es "verträglich" wäre. Auch dies wurde bisher konsequent falsch dargestellt.
Zweitens ist die Auswahl der Kriterien mit welcher diese "Verträglichkeit" geprüft wird bereits sehr fragwürdig. Die Einwohner der Stadt und ihre Wohnqualität sind beispielsweise kein Kriterium.

Lesen Sie dazu hier auch unsere ausführlichere inhaltiche Auseinandersetzung mit der Studie von Feddersen und Klostermann.

2. Das "Entwicklungskonzept Schlüsselareal Steghof" von Rigert und Bisang

Konfrontiert mit der Tatsache, dass unter anderem die Pläne im Steghof dem Hochhaus-Konzept von Feddersen und Klostermann klar widersprechen, haben die Behörden für den Steghof eine zweite Studie aus dem Hut gezaubert, die nun im Gegensatz zur ersten angeblich tatsächlich das geplante Hochhaus rechtfertigen sollte.
Allerdings bedurfte es einer monatelangen Wartezeit, mehreren verstrichenen Fristen und des Einsatzes eines Anwalts, bis die Stadt sich endlich dazu bewegen liess, uns eine Kopie dieser zweiten Studie auszuhändigen. Offenbar wusste man bereits, dass auch diese niemanden überzeugen kann, der sich tatsächlich die Mühe macht, sie zu lesen.

Und tatsächlich - auch diese zweite Studie eignet sich nicht, um die Position der Stadtbehörden zu verteidigen. Zwar entwickelt sie tatsächlich ein Szenario mit einem 50 Meter Hochhaus im Steghof, dieses jedoch explizit nur aufgrund mehrerer Rahmenbedingungen, die heute klar als nicht gegeben angesehen werden müssen. Die Studie macht dabei auch deutlich, dass diese damaligen Rahmenbedingungen ungünstig seien und dass es ratsam wäre, diese zu verbessern, um bessere Szenarien entwickeln zu können. Die Rahmenbedingungen haben sich seither tatsächlich geändert, aber die Behörden berufen sich weiter auf diese nunmehr überholte Studie.
Ein Beispiel ist die Grösse des Bauplatzes: Da die SBB inzwischen bereit ist, einen Teil ihrer Abstellgleise umzunutzen, hat sich der potentielle Bauplatz von der Fläche her vervielfacht. Doch genau die sehr kleine Fläche des Bauplatzes, die ja nun viel grösser ist, war eines der zentralen Argumente, wieso man dort gar nicht viel anderes bauen könne als ein Hochhaus.
Die SBB selber belieb uns übrigens knapp ein Jahr lang eine Auskunft zu den dortigen Planungen schuldig um schliesslich mitzuteilen, dass man erst nach der Abstimmung eine Strategie bekanntgeben wolle.

3. Das ENHK und EDK Gutachten zum Seeburg-Hochhaus

Ein Hochhaus in Ufernähe wurde bis vor kurzem noch komplett ausgeschlossen, da es "das landschaftliche Ensemble massiv stören würden". Dies schrieben die städtischen Behörden in ihrem Ende 2010 erschienenen "Erläuterungsbericht zur Revision der Bau- und Zonenordnung".
Wenig später kam allerdings ein Investor daher, der in Ufernähe bauen will. Also vollführten die Behörden von einem Tag auf den nächsten eine Kehrtwende und befanden das Seeufer nun plötzlich doch als geeigneten Standort.

Da dieser haarsträubende Widerspruch auch einigen wenigen Grossstadträten sauer aufstiess, geriet das Seeburg-Hochhaus verstärkt in Kritik. Dies insbesondere auch, weil unser Seeufer durch Bundesrecht vor grösseren architektonischen Eingriffen geschützt ist. Um diesem juristischen und politischen Problem zu entgegnen, forderten die städtischen Behörden ein "Gutachten" an, welches zeigen sollte, ob ein Hochhaus in der Seeburg nicht doch irgendwie zulässig sei.

Als dieses Gutachten dann (den Behörden) vorlag, liessen diese verlauten, dass man nun aufgrund des Gutachtens die Höhe des Seeburg-Hochhauses von 45 auf 40 Meter gesenkt habe. Wer nun aber ob dieses kleinen "Kompromisses" annimmt, dass das Gutachten in dem Fall ein 40 Meter Hochhaus befürwortet haben müsse, sieht sich einmal mehr von der Baudirektion getäuscht.
Selbstverständlich billigt das Gutachten in keiner Weise ein Hochhaus von 45 oder 40 Metern. Im Gegenteil: Ein Hochhaus von 45 Metern würde in schwerwiegender Art den Schutzzielen für Landschaft und Ortsbild widersprechen, so das Gutachten, welches diese Höhe als "deutlich zu hoch" beurteilt. Aber die Baudirektion, nie um Ausreden und Tricks verlegen, tut nun stillschweigend einfach so, als ob fünf Meter weniger dann plötzlich nicht mehr problematisch wären und im Einklang mit dem Gutachten stünden.


Das Fazit aus diesen Tatsachen ist eindeutig und leider erschreckend: Die Hochhaus-Befürworter interessieren sich inhaltlich nicht für die Studien und Gutachten, mit welchen sie ihre Hochhaus-Pläne gegenüber der Öffentlichkeit schönzureden versuchen. Wenn ihnen etwas aus einer Studie passt, dann nehmen sie es auf, den Rest verschweigen oder verdrehen sie einfach, oder sie lassen eine weitere Studie produzieren, die dann wieder etwas anderes, "passenderes" behauptet. Würden die Behörden die von ihnen in Auftrag gegebenen Studien tatsächlich ernst nehmen, sähe das Hochhaus-Kapitel in der geplanten neuen BZO ganz anders aus. Würden zusätzlich auch noch die LuzernerInnen in diesen Studien berücksichtigt, gäbe es wohl nicht einmal ein solches Hochhaus-Kapitel.
Also bitte unbedingt die Studien selber lesen anstatt die Märchen der Baudirektion glauben!
Sie finden die entsprechenden Dokumente auf unserer Website unter Materialien.

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